Gutscheine gehören heute zu den beliebtesten Geschenken überhaupt. Ob Geburtstag, Einweihungsfeier, Hochzeit oder gar Konfirmation, mit Gutscheinen kann man sicher nichts verkehrt machen, da der Beschenkte so die freie Auswahl hat.
Mittlerweile bieten die verschiedensten Läden und Geschäfte einen Gutschein an. Ob La Redoute Gutschein, MC Donalds Gutschein oder andere, die Auswahl ist wirklich riesig, doch wissen nur die wenigsten Menschen, wie das so mit den Gutscheinen und dem Recht ist.
Gutscheine – wer kennt sich aus?
Mit Gutscheinen ist das so eine Sache. Da die meisten auch ein Ablaufdatum haben, sollte man darauf achten, dass man seinen Gutschein auch rechtzeitig einlöst. Doch wie das nun Mal so ist, vergisst man genau das dann doch. Es gibt viele Geschäfte, die beim Ablauf eines Gutscheins die Einlösung verweigern, das ist aber ungesetzlich. Ist ein Gutschein abgelaufen, kann das Geschäft die Einlösung verweigern, muss jedoch die Geldsumme ausbezahlen.
Natürlich hat auch die Insolvenz des großen Drogerieunternehmens Schlecker einige Verbraucher in Panik versetzt, da nach wie vor Tausende von Schlecker Gutscheinen im Umlauf sind. Normalerweise hätte man das Geld abschreiben können, da der Betrieb Schleckers durch den Insolvenzverwalter weitergeführt wurde, können die Gutscheine nach wie vor eingelöst werden.
Als Verbraucher sollte man wissen, wenn man einen Gutschein von jemandem geschenkt bekommt und sonst eigentlich gar nicht in dem dazugehörigen Laden einkauft, wird man trotzdem dort einkaufen müssen, da man nicht auf die Barauszahlung der Gutscheinsumme bestehen kann. Hier liegt es im Ermessen des Ladens ob sie die Geldsumme vielleicht dann doch ausbezahlen.